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Infos

 

Information zum Reifenalter!

Das erste Gerichtsurteil zum Thema „alte Reifen“ liegt nun endlich vor: am 1. Dezember 2003 verkündete das AG Krefeld (AZ.: 82 C 460/02), dass ein Reifen bei sachgemäßer Lagerung bis zu fünf Jahre alt sein darf, ohne die Eigenschaften von Neureifen zu verlieren.   

Auszug aus der Begründung:  
Die Reifen-Industrie gibt 10 Jahre Fahrtauglichkeit für ihre Produkte an. Und die durchschnittliche Lebensdauer eines Reifens am Fahrzeug beträgt heute nur knapp 5 Jahre. Dem Alterungsprozess von Reifen wird durch die Beifügung von bestimmten Substanzen entgegen gewirkt. Deshalb können Reifen auch mehrere Jahre sachgerecht gelagert werden, ohne dass sie die Eigenschaften von Neureifen verlieren. Mehrere Jahre bedeutet dann 5 Jahre.   

Zwischenzeitlich sieht man beim momentanen Stand der Diskussion folgende Definition:

Reifen mit einer Lagerzeit bis zu 3 Jahren gelten als „fabrikneu“, und solche mit einer Lagerzeit von bis zu 5 Jahren als „neu“.

 

 


 

Geschwindigkeitsindex

Der Geschwindigkeitsindex, Geschwindigkeitsklasse oder Geschwindigkeitskategorie gibt bei Reifen die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit an. Er ist in der Reifenbezeichnung als letztes Zeichen enthalten und ist auf der Flanke des Reifens abzulesen. Eine Aufschlüsselung aller Reifenbezeichnungen findet sich unter dem Begriff Autoreifen.

Die Höchstgeschwindigkeit gibt an, bis zu welcher Geschwindigkeit der Hersteller bei korrektem Reifendruck einen einwandfreien Dauerbetrieb garantiert. Andernfalls besteht die Gefahr, dass sich die Lauffläche von der Karkasse löst.

 

 

Folgende Geschwindigkeitsklassen sind definiert:

Geschwindigkeitsklassen

Klasse

A1

A2

A3

A4

A5

A6

A7

A8

B

C

D

E

F

G

J

K

km/h

5

10

15

20

25

30

35

40

50

60

65

70

80

90

100

110

Klasse

L

M

N

P

Q

R

S

T

U

H

V

VR

W

ZR

Y

 

km/h

120

130

140

150

160

170

180

190

200

210

240

>210

270

>240

300

 


Das Kürzel ZR gilt generell für Reifen über 240 km/h und ist oft noch mit einem Zusatz versehen. Beispiel: 225/45 ZR 17 Y

 

 


 

Tragfähigkeitsindex

Der Tragfähigkeitsindex, auch Lastindex (LI) oder Loadindex genannt, ist eine Kodierung und indiziert bei Reifen die maximal zulässige Last in Kilogramm. Der Tragfähigkeitsindex ist auf dem Reifenflanken vermerkt. Mit Hilfe einer Tabelle kann die zulässige Höchstlast je Reifen in Kilogramm ermittelt werden.

 

Lastindizes bei Motorradreifen, Autoreifen sowie LKW- und Landwirtschaftsreifen

Lastindex

Last/kg je Reifen

Lastindex

Last/kg je Reifen

Lastindex

Last/kg je Reifen

070

335

083

487

096

710

071

345

084

500

097

730

072

355

085

515

098

750

073

365

086

530

099

775

074

375

087

545

100

800

075

387

088

560

101

825

076

400

089

580

102

850

077

412

090

600

103

875

078

425

091

615

104

900

079

437

092

630

105

925

080

450

093

650

106

950

081

462

094

670

107

975

082

475

095

690

108

1000

 

Diese Werte beziehen sich auf einen Reifendruck von 2,5 bar. Bei niedrigerem Reifendruck sinkt auch die Tragfähigkeit! Es kann ein Reifen mit höherem Wert anstelle eines Reifens mit niedrigerem Wert verwendet werden.

Bei Geschwindigkeiten über 210 km/h (für Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex) bzw. 240 km/h (für Reifen mit W- und Z-Geschwindigkeitsindex) nimmt die zulässige Last geschwindigkeitsabhängig ab. Beispielsweise darf ein Reifen mit V-Geschwindigkeitsindex bei seiner Höchstgeschwindigkeit von 240 km/h nur mit 91% der zulässigen Höchstlast beansprucht werden.

 

 


 

 

Reifenumfangrechner

Quelle: www.1600i.de



 

 


 

 

Europäische
Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung

Die Reifen-Kennzeichnungs-Verordnung legt die Informationspflichten zu Kraftstoffeffizienz, Nasshaftung und externem Rollgeräusch von Reifen fest.

Ziel ist mehr Sicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit im Straßenverkehr durch die Förderung von kraftstoffsparenden, sicheren und leisen Reifen. Dem Verbraucher ermöglicht die Kennzeichnung, sich bereits vor dem Reifenkauf auf einer breiteren Grundlage zu informieren und diese Kriterien neben denen anderer Reifentests in seine Kaufentscheidung einzubeziehen.

Die neue EU-Verordnung für Reifen gilt auch für Winterreifen. Die getesteten Kriterien sind für Winterreifen ebenfalls Kraftstoffeffizienz (Rollwiderstand), Nasshaftung und externes Rollgeräusch. Ein zusätzliches Kriterium speziell für Winterreifen, z.B. Schneegriff oder Bremsen auf Eis, ist nicht berücksichtigt. Zur Zeit findet innerhalb der zuständigen EU-Gremien eine Diskussion über eine besondere Kennzeichnung von Winterreifen statt.

Der Verbraucher muss sich bewusst sein, dass der tatsächliche Kraftstoffverbrauch und die Sicherheit im Straßenverkehr stark von seinem Fahrverhalten abhängen. Eine ökologische Fahrweise kann den Kraftstoffverbrauch deutlich senken. Der vorgeschriebene Reifendruck ist einzuhalten und regelmäßig zu überprüfen, um optimale Kraftstoffeffizienz und Nasshaftung zu erreichen. Auch ist immer genauestens auf einen ausreichenden Bremsweg zu achten.

Geltungsbereich

Klasse C1

Reifen für Personenkraftwagen

Klasse C2

LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung < 121 und
b) einem Symbol für die Geschwindigkeitskatigorie > N gekennzeichnet sind.

Klasse C3

LKW-Reifen nach ECE-R 54 die mit
a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung > 122 oder
b)einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung < 121 und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie
  M gekennzeichnet sind.

Diese Verordnung gilt nicht für:
  • Motorradreifen
  • Runderneuerte Reifen
  • Geländereifen für den gewerblichen Einsatz
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990 erfolgt ist
  • Notreifen des Typs T
  • Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h
  • Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesse ≤ 254 mm (10˝) oder ≥ 635 mm (25˝)
  • Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion, z. B. Spikereifen
  • Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen ausgelegt sind, die für Rennen bestimmt sind.

 

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